In diesem Artikel

E-Auto-Förderung 2026 in DACH: Der Umweltbonus ist tot — das bleibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Von Petra Halvorsen, Analystin für Energie- und E-Mobilitätskosten · Aktualisiert am 17. Juni 2026

Die wichtigste Tatsache zur E-Auto-Förderung in Deutschland ist ein Datum: der 17. Dezember 2023. An diesem Tag endete der Umweltbonus — die staatliche Kaufprämie, die ein E-Auto jahrelang um bis zu mehrere tausend Euro verbilligt hatte — abrupt und ohne Übergangsfrist, weil der Fördertopf nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts erschöpft war [1][2]. Es gab keinen Auslaufquartal, keine Modelljahr-Schonfrist. Wer am 16. Dezember einen Antrag stellte, bekam die Prämie; wer es am 18. Dezember versuchte, ging leer aus. Ein großer Teil der E-Auto-Förder-Inhalte, die im Netz noch ranken, wurde vor dieser Linie geschrieben und ist schlicht falsch.

Die eigentliche Frage für 2026 lautet also nicht „wie bekomme ich den Umweltbonus" — das geht nicht mehr. Sie lautet: was ist übrig, und wie viel davon lässt sich dort, wo ich lebe, tatsächlich stapeln? Die ehrliche Antwort ist ein Flickenteppich, und er sieht in jedem DACH-Land anders aus. In Deutschland ist seit Mai 2026 eine neue, einkommensabhängige Kaufprämie zurück — kleiner als der alte Umweltbonus, aber echtes Geld. Österreich hat die Privatkaufprämie auslaufen lassen und besteuert E-Autos seit 2025 erstmals laufend. Die Schweiz kennt keine nationale Prämie; dort entscheidet der Kanton. Dieser Beitrag kartiert diesen Flickenteppich, Programm für Programm, mit den echten Zahlen und den Haken.

Was am 17. Dezember 2023 starb — und was 2026 zurückkam

Der bundesweite Umweltbonus endete; doch anders als oft behauptet ist die Bundesförderung 2026 nicht tot. Die alte Kaufprämie wurde nach dem Karlsruher Haushaltsurteil und der Sperre des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestoppt: Nur bis zum 17. Dezember 2023 eingegangene Anträge wurden noch bewilligt, danach war Schluss [1][2]. Für mehr als ein Jahr gab es daraufhin in Deutschland überhaupt keinen staatlichen Kaufzuschuss mehr — die teuerste Lücke in der Förderhistorie der E-Mobilität.

Seit Mai 2026 ist die Bundesförderung jedoch zurück, in neuer Form. Die Bundesregierung hat eine einkommensabhängige BAFA-Kaufprämie aufgelegt: 3.000 € Basis für ein reines E-Auto, mit Familienbonus (500 € je Kind, maximal zwei) und Sozialbonus (1.000 € unter 60.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 2.000 € unter 45.000 €) auf bis zu 6.000 € [1]. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026; Anträge können Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen bis 80.000 € (plus 5.000 € je Kind) seit dem 19. Mai 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen [1]. Der Topf umfasst 3 Milliarden Euro aus dem KTF für 2026 bis 2029 und ist auf rund 800.000 Fahrzeuge angelegt [1].

Das ist kein Umweltbonus alter Größe — der konnte für Privat und Gewerbe gleichermaßen bis zu 9.000 € erreichen —, aber es ist wieder eine planbare, bundesweite Hilfe. Entscheidend ist die soziale Staffelung: Wer mehr verdient, bekommt die Basis von 3.000 €; wer wenig verdient und Kinder hat, schöpft die 6.000 € aus. Diese Logik — knappe Mittel dorthin, wo sie eine Kaufentscheidung tatsächlich kippen — zieht sich durch die gesamte Förderlandschaft 2026 und prägt auch die österreichischen und Schweizer Programme.

Die laufende Förderung, die kein Umweltbonus ersetzt: die THG-Quote

Die am meisten unterschätzte Geldquelle für deutsche E-Auto-Halter 2026 ist keine Kaufprämie, sondern eine Jahreszahlung: die THG-Quote. Halter eines reinen E-Autos können ihre eingesparte CO2-Menge — die Treibhausgasminderungsquote — über Dienstleister an mineralölpflichtige Unternehmen verkaufen, die damit ihre gesetzlichen Klimaauflagen erfüllen; das Umweltbundesamt zertifiziert den Vorgang [2][11]. Der Halter zahlt nichts ein und tut nichts außer einen Fahrzeugschein hochladen — und kassiert dafür einmal im Jahr.

Die Beträge sind real und steuerfrei. 2026 liegen die Marktangebote je nach Anbieter realistisch bei rund 250 bis 450 € pro Jahr und Fahrzeug — deutlich über den 50 bis 100 €, mit denen das Modell 2022 startete, weil der Quotenpreis seither gestiegen ist [2][11]. Wichtig: Nur reine E-Autos qualifizieren, Plug-in-Hybride nicht, und die Prämie ist jedes Jahr neu beantragbar. Anders als der Umweltbonus ist die THG-Quote keine staatliche Subvention, sondern ein Marktmechanismus — der Betrag schwankt also und ist nicht garantiert. Über eine fünfjährige Haltedauer summiert sie sich aber leicht auf vierstellige Beträge und ist damit die verlässlichste laufende Förderung, die deutschen Haltern bleibt.

Die Kfz-Steuer-Befreiung: 0 € — und der Stichtag wurde bis 2035 verlängert

Wer ein reines E-Auto in Deutschland fährt, zahlt 0 € Kfz-Steuer, und 2026 wurde dieser Vorteil deutlich verlängert. Nach §3d Kraftfahrzeugsteuergesetz sind reine Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit; die Befreiung gilt zehn Jahre ab Erstzulassung [3][8]. Bislang lief diese Vergünstigung nur für Erstzulassungen bis Ende 2025. Mit dem 8. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz — verkündet am 22. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 — wurde der Stichtag auf Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 verschoben, und die maximale Befreiungsdauer reicht nun bis längstens 31. Dezember 2035 [3][8][9].

Praktisch heißt das: Ein heute oder in den nächsten vier Jahren neu zugelassenes E-Auto fährt bis zu zehn Jahre lang ohne Kfz-Steuer, im Extremfall bis 2035. Der Vorteil bleibt auch bei einem Halterwechsel erhalten — er ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Käufer, läuft aber spätestens zum genannten Enddatum aus [3]. Eine wichtige Einschränkung: Plug-in-Hybride sind nicht befreit; die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für reine Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge [3]. Gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner, der je nach Hubraum und CO2-Ausstoß schnell mehrere hundert Euro im Jahr kostet, ist das über zehn Jahre ein vierstelliger Vorteil — eine der substanziellsten, weil dauerhaften Hilfen im deutschen Förderpaket.

So liest man die Förderung: Basis gegen einkommensabhängig

Die deutschen Programme kommen in zwei sehr unterschiedlichen Größen, und sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler in Ratgebern 2026. Fast jede aktive Förderung hat einen Basisbetrag, den die meisten bekommen, und einen höheren einkommensabhängigen Betrag, der niedrigeren Einkommen vorbehalten ist. Die BAFA-Prämie ist das saubere Beispiel: Die Basis für ein reines E-Auto ist 3.000 €, doch mit Sozial- und Familienbonus erreicht ein berechtigter Haushalt bis zu 6.000 € [1]. Die Schlagzeile „6.000 €" und die realistische „3.000 €" beschreiben dasselbe Programm und verschiedene Käufer.

Maximale Kaufprämie für ein E-Auto, ausgewählte DACH-Programme (2026, €) (€ max. Prämie)
DE BAFA-Prämie (max.)6000DE BAFA-Prämie (Basis BEV)3000CH Tessin (Kanton)4000CH Basel-Stadt (Kanton)3500CH Waadt (Kanton)2000AT E-Pkw privat0
Höchstbetrag laut Programm; die größeren Werte in Deutschland sind einkommensabhängig (Sozialbonus + Familienbonus). Schweizer Beträge in CHF, hier näherungsweise in € dargestellt. Quellen: Bundesregierung, kantonale Programme [1][20][21].

Das Diagramm oben zeigt die Höchstbeträge; für die meisten Käufer mit mittlerem Einkommen ist die erreichbare Zahl der niedrigere Basiswert. Mit diesem Vorbehalt folgt nun die Realität — erst Deutschland im Detail, dann der Blick über die Grenzen nach Österreich und in die Schweiz.

Deutschland: Dienstwagen, Laden beim Arbeitgeber und das Ende der KfW-Wallbox-Töpfe

Der größte steuerliche Hebel für viele deutsche E-Auto-Nutzer ist nicht die Kaufprämie, sondern die Dienstwagenbesteuerung. Wer einen Firmenwagen privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Bei einem reinen E-Auto mit Bruttolistenpreis bis 100.000 € sind das nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat statt der 1 %, die für einen Verbrenner gelten — also ein Viertel [2][4]. Die Preisgrenze wurde Mitte 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben, für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge [4]. Über 100.000 € BLP sowie bei Plug-in-Hybriden gilt 0,5 %. Für einen Vielfahrer mit teurem Dienstwagen ist diese Viertelung über die Haltedauer oft mehr wert als jede Kaufprämie.

Dazu kommt das steuerfreie Laden beim Arbeitgeber nach §3 Nr. 46 EStG: Lädt man sein privates oder dienstliches E-Auto an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers, ist dieser geldwerte Vorteil steuerfrei — und diese Regelung gilt weiter bis Ende 2030 [5]. Eine Verschlechterung gibt es allerdings beim Heimladen: Die früheren monatlichen Pauschalen (mit eigener Ladevorrichtung 30 € bzw. 70 €, ohne 15 € bzw. 25 €), mit denen Arbeitgeber die zu Hause geladene Dienstwagen-Energie steuerfrei erstatten konnten, sind zum 1. Januar 2026 ersatzlos ausgelaufen [5]. Eine steuerfreie Erstattung der Heimladekosten ist 2026 nur noch gegen Einzelnachweis über einen separaten Zähler möglich — also bürokratischer als zuvor.

Bei der Wallbox ist die Bundesförderung dagegen ganz verschwunden. Die bekannten KfW-Programme sind alle geschlossen: KfW 440 (900 € Zuschuss für die private Wallbox) lief schon im Oktober 2021 aus, KfW 441 nimmt seit Anfang 2023 keine Anträge mehr, und KfW 442 („Solarstrom für Elektroautos", PV plus Speicher plus Wallbox) war am Starttag 2023 binnen Stunden erschöpft und wird nicht neu aufgelegt [6][7]. 2026 gibt es bundesweit keinen Zuschuss für die private Wallbox am Einfamilienhaus mehr. Ein Lichtblick: Seit dem 15. April 2026 läuft das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" mit bis zu 2.000 € pro Stellplatz für größere Wohngebäude — das hilft aber nur Mehrparteienhäusern, nicht dem Eigenheim [7][25].

Regionale Programme in Deutschland: ein dünner werdendes Feld

Wer die Bundesebene ausgeschöpft hat, sucht als Nächstes auf Landes- und Kommunalebene — doch dieses Feld ist 2026 dünner geworden. Mehrere Landesprogramme für Ladeinfrastruktur wurden gestoppt: Charge@BW in Baden-Württemberg endete zum 6. Mai 2026, und die NRW-Landesförderung ist seit März 2026 ausgesetzt [7][12]. Was bleibt, sind einzelne kommunale Programme: Die Stadt München fördert mit ihrem Programm München emobil öffentliche und private Ladestationen mit gestaffelten Zuschüssen je nach Ladeleistung [7]. Solche Programme tauchen in bundesweiten Übersichten selten auf, weil sie lokal verwaltet werden — wer in einer fördernden Kommune wohnt, sollte vor dem Kauf die Stadt-Website prüfen, denn diese Töpfe sind oft schnell leer. In Bundesländern und Gemeinden ohne eigenes Programm bleibt 2026 von der Wallbox-Förderung nichts übrig außer der THG-Quote auf der Fahrzeugseite.

Kaufanreize und Steuervorteile für E-Autos in DACH auf einen Blick (Juni 2026)
Land / ProgrammKaufprämie BEV (Basis)Maximal (einkommensabhängig)Wichtigster Steuervorteil
Deutschland — BAFA-Prämie 20263.000 €bis 6.000 €Kfz-Steuer-Befreiung bis 2035
Deutschland — THG-Quotejährl. ~250–450 €steuerfreie Jahresprämie für BEV-Halter
Deutschland — Dienstwagen 0,25 %0,25 % BLP bis 100.000 € statt 1 %
Österreich — Privat-Pkwkeine (ausgelaufen 31.3.2026)NoVA-Befreiung, 0-%-Sachbezug
Österreich — Firmen-BEVVorsteuerabzug bis 40.000 €, IFB 22 %
Schweiz — Bundkeine nationale Prämie
Schweiz — Kanton ZürichVerkehrsabgabe entfällt (Stand 2026)
Schweiz — Kanton Tessinbis ~4.000 CHFbis ~4.000 CHFSteuerbefreiung erste Jahre
Schweiz — Kanton St. Gallenab 2026 nur noch Effizienzbonus (50 %/25 %)
Privatkäufer-Sicht. „Basis“ = was die meisten bekommen; „einkommensabhängig“ = höherer Betrag für niedrigere Einkommen. Vor dem Kauf Mittelverfügbarkeit prüfen — mehrere Programme wurden 2025/2026 gestoppt oder geändert.

Österreich: die Privatprämie ist ausgelaufen — und E-Autos werden jetzt erstmals laufend besteuert

Österreich hat 2026 den umgekehrten Weg Deutschlands genommen: Die Kaufförderung ist weg, und stattdessen kam eine neue laufende Steuer. Die staatliche E-Mobilitätsförderung für private Pkw-Käufer wurde nicht fortgeführt; das letzte Programm förderte nur noch E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur und lief am 31. März 2026 endgültig aus [13]. Für private E-Auto-Käufer gibt es 2026 also keine Bundes-Kaufprämie mehr — anders als beim deutschen Nachbarn.

Laufende jährliche Kfz-Belastung für ein E-Auto, DACH-Vergleich (2026, €/Jahr) (€/Jahr)
DE BEV (Kfz-Steuer)0AT Fiat 500e (~)125AT 100 kW / 2.000 kg (~)495AT Tesla Model Y (~)1311AT Tesla Model 3 (~)1662
Wiederkehrende fahrzeugbezogene Steuer/Abgabe. DE: Kfz-Steuer für BEV = 0 € bis 2035. AT: motorbezogene Versicherungssteuer seit 1. April 2025 (Beispiele 100 kW / 2.000 kg bzw. Tesla Model Y/3). Quellen: Zoll, WKO/ÖAMTC [3][14][15].

Gravierender ist die Steuerseite. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wurde die Befreiung der E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgehoben: Seit dem 1. April 2025 zahlen reine E-Autos — auch bereits zugelassene — diese Steuer wie Verbrenner [14][15]. Weil kein CO2-Wert vorliegt, bemisst sie sich nach Motorleistung und Eigengewicht: Ein Fahrzeug mit rund 100 kW und 2.000 kg kommt auf etwa 495 € im Jahr, ein kleiner Fiat 500e auf rund 125 €, ein Tesla Model Y auf rund 1.311 € und ein Model 3 sogar auf rund 1.662 € [14][15]. Das ist die Position, die ein vermeintlich „E-Auto-freundliches" Land deutlich neutraler aussehen lässt — und Österreichs Halter spüren sie seit 2025 jedes Jahr.

Es bleiben aber echte Vorteile. Reine E-Autos sind weiter vollständig von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) befreit, da sie keine direkten CO2-Emissionen verursachen [17]. Für Firmen ist Österreich sogar attraktiv: Beim Firmen-BEV gibt es vollen Vorsteuerabzug bis 40.000 € Anschaffungspreis (40.000–80.000 € anteilig, max. rund 6.667 €; über 80.000 € keiner), die Privatnutzung ist mit 0 % Sachbezug lohnsteuerfrei, und der Investitionsfreibetrag wurde für E-Autos befristet auf 22 % angehoben [16]. Wer in Österreich ein E-Auto über die Firma anschafft, fährt 2026 also weiter gut — privat ist die staatliche Hilfe dagegen praktisch verschwunden.

Schweiz: keine nationale Prämie, dafür das kantonale Würfelspiel

In der Schweiz gibt es 2026 keine nationale Kaufprämie für E-Autos, und seit dem 1. Januar 2024 zahlen auch reine E-Autos die 4-%-Automobilsteuer auf den Importwert — die historische Befreiung, die seit 1997 galt, hat der Bundesrat gestrichen [18][19][23]. Wer 2026 ein E-Auto importiert oder neu kauft, trägt diese 4 % wie bei jedem Verbrenner; der Bund setzt statt Kaufanreizen auf den Ausbau des Ladenetzes [23]. Damit fällt die Schweiz auf der Bundesebene als Förderquelle weitgehend aus.

Die eigentliche Förderung liegt beim Kanton, und sie variiert dramatisch. Der Kanton Zürich erhebt aktuell keine Verkehrsabgabe für reine Elektrofahrzeuge — eine vollständige Befreiung, auch wenn im Kantonsrat bereits über eine künftige gewichtsbasierte Abgabe diskutiert wird [20]. Das Tessin befreit E-Autos in den ersten Jahren von der Verkehrssteuer und zahlt zusätzlich eine Kaufprämie von bis zu rund 4.000 CHF, Basel-Stadt bis zu 3.500 CHF und der Kanton Waadt bis zu 2.000 CHF [22]. Andere Kantone wie Bern gewähren rund 50 % Rabatt über mehrere Jahre.

Der Trend geht allerdings zum Abbau. Der Kanton St. Gallen stellt zum 1. Januar 2026 auf ein technologieneutrales System nach Gewicht und Leistung um und ersetzt die bisherige volle E-Auto-Befreiung durch einen reinen Effizienzbonus — 50 % Nachlass im Zulassungsjahr plus drei Folgejahre für die beste Kategorie, 25 % für die zweitbeste [21]. Eine Förderung, die auf dem Papier steht, aber gerade ausläuft oder von einer neuen Abgabe aufgezehrt wird, ist beim Kauf wenig wert. Wer in der Schweiz kauft, muss die Regeln seines konkreten Kantons prüfen — und im Blick behalten, dass der Bund ab 2030 eine eigene Ersatzabgabe für E-Autos plant, um die wegfallende Mineralölsteuer auszugleichen [24].

Warum kein einzelnes Programm den Umweltbonus voll ersetzt

Kein einzelnes Programm 2026 ersetzt den alten Umweltbonus vollständig, und der Grund ist strukturell, nicht politisch. Der Umweltbonus war bundesweit einheitlich und aus einem großen Fördertopf finanziert — er galt in Flensburg wie in München identisch, begrenzt nur durch Fahrzeugpreis und Antragszeitpunkt [1]. Die neue BAFA-Prämie ist kleiner und einkommensgestaffelt; die THG-Quote ist ein schwankender Marktbetrag; die Kfz-Steuer-Befreiung wirkt nur über Jahre verteilt; und die Dienstwagenregel hilft nur, wer überhaupt einen Firmenwagen fährt [1][2][3][4].

Hinzu kommt das DACH-Gefälle. Deutschland hat 2026 als einziges Land wieder eine bundesweite Kaufprämie plus dauerhafte Steuerbefreiung — die mit Abstand günstigste Lage. Österreich hat die Privatprämie gestrichen und besteuert E-Autos nun laufend, hält aber NoVA-Befreiung und großzügige Firmenregeln aufrecht. Die Schweiz überlässt fast alles dem Kanton, sodass derselbe Wagen in Zürich abgabenfrei und im Nachbarkanton voll besteuert sein kann. Der gemeinsame Nenner ist die Verschiebung weg von der einen großen, universellen Prämie hin zu einem Mosaik aus kleineren, oft einkommens- oder ortsabhängigen Hilfen. Das ist verteidigbare Politik — sie lenkt knappe Mittel dorthin, wo sie eine Kaufentscheidung kippen —, bedeutet aber, dass der durchschnittliche DACH-Käufer 2026 spürbar weniger Unterstützung bekommt als zur Hochzeit des Umweltbonus, selbst wenn einzelne Schlagzahlen weiter groß aussehen.

Was man vor dem Kauf 2026 tun sollte

Das praktische Vorgehen ist kurz. Erstens, in Deutschland die BAFA-Prämie prüfen und beantragen: Sie gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026, hängt am Haushaltseinkommen und ist nur über den BAFA-Antrag zu bekommen [1]. Zweitens, die THG-Quote jedes Jahr beantragen — sie ist steuerfrei, dauert fünf Minuten und bringt 2026 rund 250 bis 450 € [2][11]. Drittens, die Kfz-Steuer-Befreiung einplanen: Ein reines E-Auto fährt bis zu zehn Jahre ohne Kfz-Steuer, bei Erstzulassung bis Ende 2030 sogar bis 2035 [3]. Viertens, bei einem Dienstwagen auf die 0,25-%-Regel bis 100.000 € BLP achten — oft der größte Hebel überhaupt [4].

Für Österreich gilt: Die Privatprämie ist weg, also bei privater Anschaffung mit der motorbezogenen Versicherungssteuer rechnen, aber NoVA-Befreiung und — bei Firmenanschaffung — Vorsteuerabzug und 0-%-Sachbezug mitnehmen [13][14][16]. Für die Schweiz heißt es vor allem: die Regeln des eigenen Kantons prüfen, denn dort liegt fast die gesamte verbleibende Förderung, und sie wird mancherorts gerade abgebaut [20][21].

Die unbequeme Wahrheit von 2026 ist, dass die E-Auto-Förderung von national und einfach zu lokal und zersplittert geworden ist. Der bundesweite Sockel des alten Umweltbonus ist Geschichte. Was ihn ersetzt, ist ein Mosaik aus einer kleineren neuen Kaufprämie, einer jährlichen Quotenzahlung, einer langlaufenden Steuerbefreiung und einem DACH-Gefälle, das von großzügig (Deutschland) über neutral (Österreich) bis kantonal-zufällig (Schweiz) reicht. Die Käufer, die noch vorn liegen, sind die, die das Kleingedruckte der Behörden lesen — nicht die nationalen Ratgeber, die seit dem Tod des Umweltbonus nicht aktualisiert wurden.


Methodik und Annahmen

Umfang. Kaufanreize und steuerliche Vorteile für neue BEV und PHEV für Privatpersonen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aktuell bis Juni 2026. Reine Flotten-, Gewerbe- und Nutzfahrzeugprogramme bleiben außen vor, soweit nicht vermerkt.

Deutsches Bundesrecht. Das Auslaufen des Umweltbonus zum 17. Dezember 2023, die neue BAFA-Kaufprämie 2026, die Kfz-Steuer-Befreiung nach §3d KraftStG (8. KraftStÄndG, Stichtag 31.12.2030 / Ende längstens 31.12.2035), die 0,25-%-Dienstwagenregel bis 100.000 € BLP und §3 Nr. 46 EStG sind den Primärquellen entnommen — Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Bundestag, Zoll und KfW [1][3][4][5][6][8][9] — und gegen den ADAC gegengeprüft [2].

Österreich und Schweiz. Die österreichischen Angaben (Auslaufen der Privatprämie 31.3.2026, NoVA-Befreiung, motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.4.2025, Vorsteuerabzug, 0-%-Sachbezug, IFB 22 %) stammen von ÖAMTC, WKO und EY [13][14][15][16][17]. Die Schweizer Angaben (keine nationale Prämie, 4-%-Automobilsteuer ab 1.1.2024, kantonale Verkehrsabgaben in Zürich, St. Gallen, Tessin u. a.) stammen vom BAZG/KPMG, von kantonalen Behörden und dem TCS [18][19][20][21][22].

Markierte Unsicherheit. THG-Prämien sind Marktangebote, keine staatlich festgelegten Beträge; die Spanne 250–450 € spiegelt mittlere Angebote von 2026, nicht einen garantierten Wert [11]. Kantonale Schweizer Beträge außerhalb von Zürich und St. Gallen stützen sich teils auf Sekundärquellen und sollten am jeweiligen Strassenverkehrsamt gegengeprüft werden [22]. Förderhöhen und Mittel ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere Programme wurden 2025/2026 gestoppt oder geändert.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 noch eine Kaufprämie für E-Autos in Deutschland? Der Umweltbonus endete am 17. Dezember 2023, doch seit Mai 2026 gibt es eine neue, einkommensabhängige BAFA-Kaufprämie [1][2]. Sie beträgt 3.000 € Basis für ein reines E-Auto und steigt mit Sozial- und Familienbonus auf bis zu 6.000 €. Anträge können Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € seit dem 19. Mai 2026 beim BAFA stellen; die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026 [1].

Was ist die THG-Quote und wie viel bringt sie 2026? Die THG-Quote ist eine jährliche Prämie für Halter reiner E-Autos. Sie verkaufen ihre eingesparte CO2-Menge über Dienstleister an mineralölpflichtige Unternehmen; das Umweltbundesamt zertifiziert den Vorgang [11]. 2026 liegen die Marktangebote realistisch bei rund 250 bis 450 € pro Jahr und Fahrzeug — steuerfrei, jedes Jahr neu beantragbar [2][11].

Welches DACH-Land hat 2026 die besten E-Auto-Anreize? Deutschland — als einziges DACH-Land hat es 2026 wieder eine bundesweite Kaufprämie (bis 6.000 €), dazu Kfz-Steuer-Befreiung bis 2035 und die jährliche THG-Quote [1][3][11]. Österreich hat die Privatkaufprämie zum 31. März 2026 auslaufen lassen, bietet aber weiter NoVA-Befreiung und 0-%-Sachbezug [13][17]. Die Schweiz hat keine nationale Prämie; dort entscheidet der Kanton [20][21].

Muss ich in Österreich jetzt Steuer für mein E-Auto zahlen? Ja. Seit dem 1. April 2025 sind reine E-Autos in Österreich nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit — auch bereits zugelassene Fahrzeuge [14][15]. Die Steuer bemisst sich nach Motorleistung und Eigengewicht; ein Fahrzeug mit rund 100 kW und 2.000 kg zahlt etwa 495 € im Jahr, ein Tesla Model Y rund 1.311 € [15]. Die NoVA-Befreiung bleibt dagegen erhalten [17].

Wie funktioniert die 0,25-%-Dienstwagenregel für E-Autos? Wer einen Dienstwagen privat nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil. Bei einem reinen E-Auto mit Bruttolistenpreis bis 100.000 € sind das nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat statt 1 % beim Verbrenner — also ein Viertel [2][4]. Über 100.000 € BLP sowie bei Plug-in-Hybriden gilt 0,5 %. Die Grenze wurde Mitte 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben [4].

Was gilt 2026 in der Schweiz für E-Autos? Es gibt keine nationale Kaufprämie, und seit dem 1. Januar 2024 zahlen auch E-Autos die 4-%-Automobilsteuer auf den Importwert [18][19][23]. Die Vorteile liegen auf Kantonsebene: Zürich erhebt aktuell keine Verkehrsabgabe für reine E-Autos, das Tessin gewährt Befreiung in den ersten Jahren plus Kaufprämie [20][22]. St. Gallen baut die Befreiung ab 1. Januar 2026 zu einem reinen Effizienzbonus ab [21].


Über die Autorin

Petra Halvorsen — Analystin für Energie- und E-Mobilitätskosten. Petra analysiert für ChargeCostLab die Betriebskosten und Kaufanreize von Elektrofahrzeugen und führt Bundesgesetze, Förderrichtlinien der Behörden und Stromtarife zu Zahlen zusammen, mit denen Käufer arbeiten können. Sie nimmt keine Zahlungen von Autoherstellern, Ladenetzen oder Energieversorgern an, und jede Zahl in diesem Artikel ist auf die unten genannte Primärquelle zurückführbar.


Quellen

  1. Bundesregierung — Bis zu 6000 Euro Prämie mit der E-Auto-Förderung (BAFA-Kaufprämie 2026). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-kauffoerderung-2403088
  2. ADAC — E-Auto-Förderung 2026: Wer bekommt bis zu 6000 Euro Zuschuss? (Umweltbonus, BAFA, THG-Quote, 0,25 %). https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elektroautos/
  3. Zoll — Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (§3d KraftStG, 8. KraftStÄndG, bis 2035). https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2026/kfz_verlaengerung_steuerbefreiung_elektrofahrzeuge.html
  4. Lohnsteuer kompakt — Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge: neue Preisgrenze 100.000 € ab Juli 2025. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/dienstwagenbesteuerung-fuer-elektrofahrzeuge-neue-preisgrenze-ab-juli-2025/
  5. Rödl & Partner — Steuerliche Behandlung von Stromkosten bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen ab 2026 (§3 Nr. 46 EStG). https://www.roedl.com/insights/steuerliche-behandlung-von-stromkosten-bei-elektro-und-plug-in-hybrid-dienstwagen/
  6. KfW — Solarstrom für Elektroautos (442): Förderprodukt geschlossen. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/
  7. ADAC — Wallbox-Förderung 2026: KfW-Programme geschlossen, regionale und kommunale Programme. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/foerderung-wallbox/
  8. Bundesfinanzministerium — Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert (Pressemitteilung 15.10.2025). https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-steuerbefreiung-fuer-elektroautos.html
  9. Deutscher Bundestag — Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos (8. KraftStÄndG). https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-kfz-steuer-1128200
  10. Bundesumweltministerium (BMUKN) — Das Förderprogramm für Elektroautos. https://www.bundesumweltministerium.de/das-foerderprogramm-fuer-elektroautos
  11. ADAC — THG-Quote für E-Auto-Halter: Funktionsweise, Prämienhöhe, Umweltbundesamt-Zertifizierung. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/thg-quote/
  12. L-Bank — Charge@BW: Landesförderung Ladeinfrastruktur Baden-Württemberg (zum 6.5.2026 eingestellt). https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
  13. ÖAMTC — Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich (Auslaufen 31.3.2026). https://www.oeamtc.at/thema/elektromobilitaet/foerderungen-von-e-fahrzeugen-fuer-privatpersonen-in-oesterreich-43021895
  14. WKO — Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos (ab 1.4.2025, Berechnung nach kW + Eigengewicht). https://www.wko.at/handel/fahrzeughandel/motorbezogene-versicherungssteuer-fuer-e-autos
  15. ÖAMTC — Motorbezogene Versicherungssteuer (Rechenbeispiele E-Autos). https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410
  16. EY Österreich — Steuervorteile von Elektroautos in Betrieben 2026 (Vorsteuerabzug, 0-%-Sachbezug, IFB 22 %). https://www.ey.com/de_at/insights/tax/elektroautos-steuererleichterungen-betriebe
  17. ÖAMTC — NoVA (Normverbrauchsabgabe): BEV-Befreiung. https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-normverbrauchsabgabe-18177294
  18. KPMG Schweiz — Elektrofahrzeuge und Automobilsteuer (4 %, AStV, BAZG, Befreiung beendet 1.1.2024). https://kpmg.com/ch/de/branchen/automobilindustrie/elektrofahrzeuge-automobilsteuer.html
  19. heise autos — Schweiz schafft Steuerbefreiung für E-Autos ab 2024 ab (4 % Automobilsteuer, Bundesrat). https://www.heise.de/news/Elektroautos-Schweiz-schafft-Steuerbefreiung-fuer-E-Autos-ab-9356667.html
  20. Kanton Zürich — Verkehrsabgabe für Elektrofahrzeuge (keine Verkehrsabgabe für reine E-Autos). https://www.zh.ch/de/mobilitaet/verkehrsabgaben/verkehrsabgabe-elektrofahrzeuge.html
  21. Kanton St. Gallen — Neue Motorfahrzeugabgabe ab 2026 (Effizienzbonus 50 %/25 % statt voller E-Auto-Befreiung). https://www.sg.ch/verkehr/strassenverkehr/rechnung_gebuehren/neue-motorfahrzeugabgabe-ab-2026.html
  22. TCS — Motorfahrzeugsteuer: kantonale Übersicht und E-Auto-Rabatte. https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/umwelt-mobilitaet/motorfahrzeugsteuer.php
  23. AutoScout24 — Förderung Elektroauto Schweiz: keine landesweite Kaufprämie, kantonale Subventionen. https://guide.autoscout24.ch/de/elektromobilitaet/foerderung-elektroauto-schweiz/
  24. ASTRA — Abgabe für Elektrofahrzeuge (geplante Bundesabgabe ab 2030, Vernehmlassung). https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/strassenfinanzierung/abgabe-elektrofahrzeuge.html
  25. Bundesregierung — Neues Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" (ab 15. April 2026). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-kauffoerderung-2403088

© 2026 ChargeCostLab. Unabhängige Analyse der E-Auto-Kosten. Förderhöhen, Mittel und Fristen ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere Programme wurden 2025/2026 gestoppt oder geändert. Vor dem Kauf beim zuständigen Programmträger bestätigen. Informativ, keine Steuer- oder Finanzberatung. Zuletzt geprüft am 17. Juni 2026.

Methodik & Quellen

Umfang. Kaufanreize und steuerliche Vorteile für neue batterieelektrische Pkw (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) für Privatpersonen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH), aktuell bis Juni 2026. Reine Flotten-, Gewerbe- und Nutzfahrzeugprogramme bleiben außen vor, soweit nicht eigens vermerkt.

Deutsches Bundesrecht. Das Auslaufen des Umweltbonus zum 17. Dezember 2023, die neue BAFA-Kaufprämie 2026, die Kfz-Steuer-Befreiung nach §3d KraftStG (8. KraftStÄndG), die 0,25-%-Dienstwagenregel nach §6 EStG und §3 Nr. 46 EStG sind den Primärquellen entnommen — Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, Zoll und KfW [1][3][4][5][6][7] — und gegen den ADAC gegengeprüft [2].

Österreich und Schweiz. Die österreichischen Angaben (Auslaufen der Privatkaufprämie, NoVA-Befreiung, motorbezogene Versicherungssteuer ab 1. April 2025, Vorsteuerabzug, 0-%-Sachbezug) stammen von ÖAMTC, WKO und EY [13][14][15][16]. Die Schweizer Angaben (keine nationale Prämie, 4-%- Automobilsteuer ab 1. Januar 2024, kantonale Verkehrsabgaben) stammen vom BAZG/KPMG, von kantonalen Behörden (Kanton Zürich, Kanton St. Gallen) und dem TCS [18][19][20][21].

Beträge. Schlagzahlen sind so angegeben, wie das jeweilige Programm sie veröffentlicht. THG-Prämien sind Marktangebote und keine staatlich festgelegten Beträge. Förderhöhen und Mittel ändern sich ohne Vorankündigung — mehrere Programme wurden 2025/2026 gestoppt oder neu aufgelegt — also vor dem Kauf beim Programmträger bestätigen. Währung ist Euro bzw. Schweizer Franken; jede selbst errechnete Zahl ist als „unsere Berechnung“ gekennzeichnet.